Geschichtliches zur Älplerbruderschaft
Es ist belegt, dass bereits im Jahre 1618 eine Älplerjahrzeit gehalten worden ist. Damals stiftete Ratsherr Johannes Schönenbüel, Säckelmeister, für sich und seine Familie eine ewige Jahrzeit und bedachte bei dieser Gelegenheit auch – nebst anderen Gesellschaften – «der Älpler Jarzeit 5 Pfund Zins».
Eine Älplerchilbi in Alpnach wird im Gemeinderatsprotokoll vom 22. Oktober 1850 erwähnt. Als Gründungsjahr nimmt die Älplerbruderschaft Alpnach das Jahr 1834 an. Pfarrer Josef Odermatt schrieb in seiner Pfarreichronik im Jahre 1959 zum Jubiläum «125 Jahre Älplerbruderschaft Alpnach»:
Zum Nachweis, dass 125 Jahre seit der Gründung der Älplerbruderschaft verflossen waren, hatte man eigentlich keinen schriftlichen Beweis; einzig am Wendelins-Helg hängt ein Silber-Schild mit der Jahrzahl 1834, welche Zahl als Unterlage für dieses Jubiläum angenommen wurde.
Im ältesten Rechnungsbuch der Bruderschaft sind sowohl die ersten Statuten von 1856 als auch die Rechnungen ab dem Jahre 1857 eingetragen. Somit hat man also gut 20 Jahre nach der Gründung der Bruderschaft deren Satzungen festgehalten und mit den schriftlichen Rechnungsablagen begonnen.
Wie erwähnt, gilt 1834 als offizielles Gründungsjahr der Älplerbruderschaft Alpnach. Wenn wir von der Älplerbruderschaft sprechen, so sind genau genommen zwei Organisationen gemeint: Die eigentliche Bruderschaft als Fundament für den religiösen, kultischen Bereich einerseits und die Älplergesellschaft als Verein für den Zusammenhalt unter den Bauern, Älplern und weiteren interessierten Personen andererseits. Letztere tritt auch als Organisatorin für die jährlich stattfindende „Älplerchilbi“ auf. So werden in den Statuten auch für beide Organisationen unterschiedliche Zwecke festgehalten. Im Volksmund hingegen hat sich für beide Bereiche allgemein der Begriff Älplerbruderschaft etabliert.
Organisatorisch lehnt sich die Bruderschaft eng an die Älplergesellschaft an, indem sie ebenfalls vom Älplerrat als Führungsorgan geleitet wird. Überhaupt gelten die Statuten der Älplergesellschaft betreffend Älplerrat, Generalversammlung und Rechnungsrevisoren sinngemäss für die Bruderschaft.
Gemäss Statuten bezweckt die Älplerbruderschaft die Pflege des bäuerlichen Brauchtums, die gegenseitige Hilfe in Notlage und die Freundschaft unter den Älplern und Bauern von Alpnach sowie ihren nahe stehenden Personen. Ferner hat sie Gott zu danken für die dem Bauernstand erwiesenen Gnaden und Wohltaten. Dies erfolgt durch Gebet, kirchliche Jahrzeit und die Fürbitte der heiligen Hirtenpatrone Antonius, Wendelin und Bruder Klaus. Sie hat zudem den verstorbenen Mitgliedern in christlicher Verbundenheit zu gedenken.
Die Älplerbruderschaft zählt heute 655 Mitglieder und zwar 406 Männer und 249 Frauen. Geleitet wird sie vom fünfköpfigen Älplerrat, bei dem der Pfleger den Vorsitz hat. Jährlich findet eine ordentliche Versammlung statt. Da werden vor allem die Durchführung und die Organisation der traditionellen „Älplerchilbi“ besprochen und festgelegt. Die „Älplerchilbi“ gilt als Erntedankfest und findet alljährlich, in der Regel jeweils am ersten Samstag im Monat November, statt. Organisiert wird die Älplerchilbi von der Älplergesellschaft, welche aus 15 verheirateten und 15 ledigen Älplerpaaren, auch als Älplerbeamte bezeichnet, besteht. Geführt wird die Gesellschaft vom Älplerpräsidenten, der von der Versammlung jeweils auf zwei Jahr gewählt wird.
Text: Oski Langensand
Quelle: Festschrift 175 Jahre Älplerbruderschaft von Otto Camenzind